Unsere Verantwortung in der Lieferkette

Zum 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette nachzukommen. CEWE hat zum jetzigen Zeitpunkt im Inland die 3.000 Mitarbeitenden noch nicht ganz erreicht, befindet sich aber kurz davor. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden bereits ab 01.01.2023 konform mit dem LkSG zu sein.

Unser Grundverständnis – unsere Grundsatzerklärung

In diesem Zusammenhang hat der CEWE-Vorstand am 23. Dezember 2022 eine Grundsatzerklärung verabschiedet.

Grundsatzerklärung der CEWE Stiftung & Co. KGaA

BME Code of Conduct

Code of Conduct (BME)

CEWE ist Anfang 2010 dem Code of Conduct des Bundesverbands Materialwirtschaft und Einkauf e.V. beigetreten. An dieser Compliance-Initiative wirken bereits namhafte Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen mit.
 
Neben dem ethischen Anliegen wird mit dem Verhaltenskodex ein belastbarer und umsetzbarer Mindeststandard geschaffen.
 
Der BME Code of Conduct umfasst dabei die fundamentalen Regeln und Grundsätze zu:

  • Bekämpfung von Korruption
  • Kartellrechtswidrigen Absprachen
  • Kinder- und Zwangsarbeit
  • Einhaltung ethischer Grundsätze gegenüber Lieferanten (Compliance)
  • Einhaltung von Menschenrechten
  • Umwelt- und Gesundheitsschutz

Weitere Informationen zum BME Code of Conduct finden Sie hier.

Die speziellen Verhaltensrichtlinien von CEWE finden Sie hier in unserem Compliance-Bereich.

Beschwerdeverfahren

Die Verantwortlichkeit der Einhaltung der gültigen Arbeits- oder auch Umweltbedingungen liegt im Einkauf. Wir versuchen täglich unsere Verantwortung in unserer Lieferkette wahrzunehmen und besuchen regelmäßig unsere wichtigen Partner, um uns vor Ort davon zu überzeugen, dass die Bedingungen vor Ort unseren hohen Ansprüchen gerecht werden. Dennoch können wir nicht zu jeder Zeit an jedem Ort sein. Sollte es dazukommen, dass Arbeits- oder auch Umweltbedingungen nicht den gesetzlichen Bedingungen entsprechen, so haben Sie die Möglichkeit uns über das eingerichtete Beschwerdeverfahren zu kontaktieren. In diesem Zusammenhang haben wir einen externen Ombudsmann berufen, an den Sie sich wenden können.

Rechtsanwalt
Dr. Rainer Buchert

Dr. Buchert & Partner Rechtsanwälte
Bleidenstraße 1
60311 Frankfurt am Main

Telefon: 069-710 33 33 0
Fax: 069-710 34 44 4
E-Mail: dr-buchert@dr-buchert.de
Website: www.ombudsperson-frankfurt.de/

RA Dr. Buchert wird Ihr Anliegen vertrauensvoll entgegen nehmen. Er unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und wird Ihre Anonymität strikt wahren. Seine Inanspruchnahme ist nicht mit Kosten verbunden.

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